AGB's der MarketDialog GmbH

 

AGB’s

1. Gegenstand, Geltung dieser und anderer Bedingungen

1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote und Leistungen der MarketDialog GmbH (nachfolgend „MarketDialog“ genannt). Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, MarketDialog hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2 Die Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils gültigen Fassung für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt.

1.4 Spätestens mit der schriftlichen Entgegennahme des Angebotes gelten diese Bedingungen als angenommen. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen wird ergänzend Bezug genommen.

1.5 Die jeweiligen „Projektrichtlinien und Rahmenbedingungen“ sind Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.

2. Präsentationen

2.1 Jegliche, auch teilweise Verwendung der von MarketDialog mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MarketDialog. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von MarketDialog zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.

2.2 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von MarketDialog im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei MarketDialog. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziff. 8 auf den Auftraggeber über.

3. Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen

3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt-/ Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.

3.2 Von MarketDialog übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

3.3 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Präsentation, Prozessbeschreibungen, Workshopunterlagen u.ä.), welche MarketDialog erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von MarketDialog. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist MarketDialog nicht verpflichtet.

3.4 Die Treuebindung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet MarketDialog zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Auftraggebers ausgerichteten Beratung und Projektdurchführung. Dies betrifft insbesondere Fragen der Telefoniescripte sowie die Auswahl der Personen, die durch MarketDialog für die Abwicklung der jeweiligen Projekte eingesetzt werden.

4. Beteiligung und Auftragserteilung an Dritte

4.1 MarketDialog ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

4.2 MarketDialog ist berechtigt, im Rahmen der vereinbarten und unterschriebenen Projektaufträge, Aufträge an Dritte unter Beachtung der Ziff. 4.3 zu erteilen, es sei denn, der Auftraggeber behält sich dieses Recht ausdrücklich selbst vor und gibt dies MarketDialog schriftlich zur Kenntnis.

4.3 Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Auftraggebers für ihn im Tätigkeitsbereich von MarketDialog tätig werden, hat der Auftraggeber wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. MarketDialog hat es gegenüber dem Auftraggeber nicht zu vertreten, wenn MarketDialog aufgrund des Verhaltens eines der vorgezeichneten Dritten ihren Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

5. Angebot, Vertragsabschluss, Preise

5.1 Sämtliche von MarketDialog abgegebene Angebote, Kostenschätzungen und Kalkulationen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

5.2 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber und die schriftliche Gegenzeichnung von MarketDialog zustande.

5.3 Die Preise beziehen sich auf den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang.

5.4 Aufträge, Auftragsänderungen und -ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch MarketDialog. Maßgeblich für alle Preise ist die derzeit gültige Preisliste von MarketDialog bzw. die schriftliche Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung.

5.5 Alle durch MarketDialog kommunizierten Preise sind Netto-Preise in EURO, zu denen immer die derzeit gültige Umsatzsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben, werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

6. Leistungserbringung

6.1 Bei den von MarketDialog zu erbringenden Leistungen handelt es sich ausschließlich um Dienstleistungen. Die vereinbarten Leistungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von MarketDialog gemäß dem unterschriebenen Auftrag erbracht sind.

6.2 Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen und Adressen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften/Scripten) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von MarketDialog schriftlich bestätigt worden sind.

6.3 Gerät MarketDialog mit Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Die individuelle Regelung erfolgt in den „Projektrichtlinien und Rahmenbedingungen“.

6.4 Verbindliche Fristen verlängern sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches von MarketDialog liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Leistung von erheblichem Einfluss sind. Die Frist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. MarketDialog wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.

6.5 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung (Zusendung von Adressmaterial, Scripte, etc.), so kann MarketDialog den entstandenen Leistungsausfall gemäß der jeweils gültigen Preisliste sowie den „Projektrichtlinien und Rahmenbedingungen“ in Rechnung stellen.

7. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

7.1 Rechnungen von MarketDialog sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung per Überweisung fällig.

7.2 Bei länger andauernden Projekten behält sich MarketDialog die Erstellung von Teilrechnungen vor. Mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen monatlich, wöchentlich oder nach Abschluss des Teilprojektes abgerechnet werden.

7.3 Bei Neukunden sowie Erstprojekten beträgt die Anzahlung 30% der kalkulierten Erstrechnung und ist gemäß der Zahlungsbedingungen von MarketDialog fällig. Als Erstprojekt gilt ein Neukundenauftrag. Ein Auftrag eines Kunden, der in den letzten 2 Jahren keinen Umsatz mit dem Auftragnehmer getätigt hat, wird ebenfalls als Erstprojekt betrachtet.

7.4 Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von MarketDialog nicht anerkannten Gegenansprüche des Auftraggebers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

7.5 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von MarketDialog sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, schriftlich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

7.6 Der Auftraggeber gerät in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

7.7 Sollte nach erfolgter Erinnerung an den Auftraggeber keine Zahlung erfolgt sein, behält sich MarketDialog vor, für jede weitere Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 zu berechnen.

7.8 MarketDialog berechnet Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn MarketDialog eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.

7.9 Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber MarketDialog die entstandenen Kosten in vollem Umfang zu ersetzen. MarketDialog kann ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von EUR 25,00 verlangen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, MarketDialog jede Änderung seiner Bankverbindung sofort und ohne Aufforderung mitzuteilen.

7.10 Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von MarketDialog, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird, ist MarketDialog berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.

7.11 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt MarketDialog vorbehalten.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 MarketDialog behält sich das Verwertungsrecht an übermittelten Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Zahlung vor.

8.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe der übermittelten Arbeitsergebnisse – nach Aufforderung durch MarketDialog – verpflichtet.

9. Schutz des geistigen Eigentums von MarketDialog

9.1 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von MarketDialog gefertigten Scripte, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Präsentationen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert oder an externe Dritte weitergegeben werden.

9.2 Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt MarketDialog Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

10.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, MarketDialog nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial sowie Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern.

10.2 Der Auftraggeber stellt in der erforderlichen Anzahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat MarketDialog im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text-, Adress- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbarem, möglichst digitalem Format zur Verfügung zu stellen.

10.3 Ist eine Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass MarketDialog die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.

10.4 Die jeweiligen auftrags- und projektbedingten Mitwirkungspflichten, wie Änderungsverfahren und Projektabnahme, sind in den zum Projektabschluss geltenden „Projektrichtlinien und Rahmenbedingungen“ definiert.

11. Stornierungskosten, Kündigung des Vertrages

11.1 Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann MarketDialog unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Auftragspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

11.2 Bei Dauerprojekten mit mindestens 3 Monaten Laufzeit, mit Ausnahme der Pilot- oder Testprojekte, ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 90 Tagen zum Jahresende kündbar.

11.3 Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger in Schriftform mit Zustellungsnachweis zugehen.

11.4 Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.5 MarketDialog kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen oder projektabhängige Leistungspauschalen in Zahlungsverzug ist.

11.6 Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.

12. Nutzungsrechte

12.1 Alle Scripte, Präsentationen und Konzepte von MarketDialog unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird. Sie dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von MarketDialog weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

12.2 Die Nutzungsrechte für Internet-Applikation, Software und Datenbanken ist im Punkt 17 “Besondere Bestimmungen für die Nutzung von Software- und Internetapplikationen sowie Datenbanken“ geregelt oder direkt in den jeweils zum Projekt gehörenden „Projektrichtlinien und Rahmenbedingungen“.

13. Haftung und Schadensersatz

13.1 MarketDialog haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.

13.2 Vorbehaltlich der Ziff. 13.1 haftet MarketDialog für die Wiederherstellung von Daten nur, soweit der Auftraggeber regelmäßig und gefahrentsprechend Sicherungskopien angefertigt und sichergestellt hat, dass die Daten aus diesen Sicherungskopien mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Eine darüber hinausgehende Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen.

13.3 Für die Sicherung und – im Fall eines Datenverlustes – die Rekonstruktion der Daten im Haus von MarketDialog, während der Projektlaufzeit, haftet MarketDialog.

13.4 In einem derartigen Fall gem. Ziff. 13.2 ist die Haftung auf den Betrag von EUR 500.000 begrenzt.

13.5 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren, soweit keine kürzere Frist vereinbart ist und vorbehaltlich von Ziff. 13.1 in einem Jahr unbeschadet der Vorschrift des §202 BGB. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können.

13.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von MarketDialog.

13.7 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen, der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. MarketDialog ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.

14. Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz, Bonität

14.1 Der Auftraggeber wird hiermit gemäß §33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 des Teledienst Datenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass MarketDialog seine Firmendaten und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

14.2 MarketDialog verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

14.3 MarketDialog hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

14.4 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von MarketDialog, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/ Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.

14.5 Der Auftraggeber und MarketDialog sind sich einig, alle datenschutzrelevanten Belange, die Sorgfaltspflicht des Auftragnehmers sowie die technisch-organisatorischen Maßnahmen vor Projektbeginn in einer separaten Vereinbarung zu treffen. Diese Vereinbarung gilt als Ergänzung dieser Geschäftsbedingungen.

14.6 MarketDialog behält sich vor und ist berechtigt, zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers vor Vertragsabschluss sowie im Laufe des Vertragsverhältnisses zweckdienliche Auskünfte von Auskunftsunternehmen einzuholen.

14.7 Der Auftraggeber sowie MarketDialog verpflichten sich, während sowie bis drei Jahre nach Beendigung des Vertrages, bzw. der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter oder Freelancer der anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung zahlt die verstoßende Partei an die andere Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro mind. Euro 50.000 . Wobei zur Berechnung der Vertragsstrafe der Jahresumsatz des Auftraggebers  maßgeblich ist, der im Jahr vor Verwirkung der Vertragsstrafe realisiert wurde.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von MarketDialog (derzeit Frankfurt am Main), wenn der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist.

15.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.

16. Sonstiges

16.1 Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.

16.2 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.

16.3 E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.

16.4 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem abgeschlossenen Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von MarketDialog gestattet.

16.5 MarketDialog wird in aller Regel nur aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Bereits mit erstmaligem Zugriff auf die Leistungen oder Applikationen von MarketDialog bzw. Nutzung der Dienste von MarketDialog gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.

17. Besondere Bestimmungen für die Nutzung von Software- und Internetapplikationen sowie Datenbanken

17. Nutzungsrechte an Softwareprodukten, Internetapplikationen und Datenbanken

17.1 Für die Nutzung jeglicher von MarketDialog entwickelten Software, Internetapplikationen oder Datenbanken ist ein gesonderter Vertrag abzuschließen. Dieser ist Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.

17.2 Bei der Software, den internetbasierenden Applikationen und den Datenbanken handelt es sich um Produkte und Eigentum von MarketDialog.

17.3 MarketDialog räumt dem Auftraggeber das nicht übertragbare Nutzungsrecht ein.

17.4 Änderungen, Vervielfältigung der Applikationen und Datenbanken sowie der Dokumentation ist nicht zulässig.

17.5 Installation, Inbetriebnahme und Nutzung sind in einem gesonderten Vertrag bzw. im Service Level Agreement festzulegen. Dieser ist Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.

Stand: Januar 2021

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